Teilnahmebedingungen

#Bubla21Shoutout

NetGalley Deutschland, Teil der Ullstein Buchverlage GmbH, Friedrichstraße 126, 10117 Berlin, nachfolgend NetGalley genannt, und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, nachfolgend Börsenverein genannt, verlosen im Rahmen der Aktion #Bubla21Shoutout drei Pocketbook E-Reader. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Nutzer*innen mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Inhalteverantwortung einverstanden.

1. Was kann man gewinnen?

Mit der Teilnahme hat man die Möglichkeit, einen von drei Pocketbook E-Readern zu gewinnen.

2. Wie kann man gewinnen?

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Posten einer Buchblogempfehlung unter dem Hashtag #Bubla21Shoutout auf einem der Social-Media-Kanäle Instagram, Facebook oder Twitter statt.

3. Über welchen Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?

Das Gewinnspiel startet am 19.08.2021 um 09:00 Uhr und endet am 30.09.2021 um 23:59 Uhr.

4. Wer kann mitmachen?

Die Teilnahme ist kostenlos und jeder natürlichen Person erlaubt. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen setzen NetGalley und der Börsenverein das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.

5. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?

NetGalley und der Börsenverein sind berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter*innen von NetGalley und des Börsenvereins sowie deren Angehörige dürfen an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Wie werden die Gewinner*innen ermittelt?

Unter allen Teilnehmer*innen werden die Gewinner*innen von NetGalley und dem Börsenverein in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt.

7. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt, indem ein*e Mitarbeiter*in von NetGalley oder dem Börsenverein die Gewinner*innen am 11.10.2021 über den Social-Media-Kanal informiert.

8. Wie erhalte ich meinen Gewinn?

Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der/die Gewinner*in aufgefordert, die zur Übersendung oder Übergabe des Gewinns benötigten Adresse mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der/die Teilnehmer*in verantwortlich.

9. Was passiert, wenn ich mich nach Gewinnbenachrichtigung nicht melde?

Sollte sich der/die Gewinner*in nicht innerhalb von 5 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung zurückmelden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer*innen ein*e neue*r Gewinner*in ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein*e Gewinner*in falsche Kontaktdaten mitteilt und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.

10. Vorbehaltsklausel

NetGalley und der Börsenverein behalten sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen NetGalley und der Börsenverein allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. NetGalley und der Börsenverein haften nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.

11. Sonstiges

Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. NetGalley und der Börsenverein behalten sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

12. Freistellung von Facebook und Twitter

Dieser Wettbewerb wird durchgeführt von NetGalley, als Teil der Ullstein Buchverlage GmbH, Friedrichstraße 126, 10117 Berlin und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Veranstalter). Er steht in keiner Verbindung zu Facebook und Twitter und wird in keiner Weise von Facebook oder Twitter gesponsert, unterstützt oder organisiert. Informationen werden an NetGalley, nicht an Facebook oder Twitter, übermittelt.

Der Buchblog-Award 2020

Mit dem Buchblog-Award 2020 werden deutschsprachige Blogs ausgezeichnet, die aktiven Einfluss auf das öffentliche Gespräch über Bücher nehmen und ihre Zielgruppen charakteristisch ansprechen. Der Preis wird in 4 Kategorien vergeben: Bester Buchblog, Bester Newcomer, Bester Verlagsblog und Bester Buchhandlungsblog. Als Blog gelten sowohl klassische Blogs (Webseiten) als auch Instagram-Accounts, Vlogs, Facebook-Seiten und Podcasts. In der Kategorie Bester Verlagsblog können lediglich klassische Blogs und Podcasts nominiert werden. Die Gewinner werden in einer digitalen Preisverleihung im Rahmen der Frankfurter Buchmesse ausgezeichnet. Die Preisträger werden erst in diesem Zuge bekanntgegeben.

Die Veranstalter

Der Buchblog-Award wird von NetGalley Deutschland und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. ausgerufen (im Folgenden auch „die Organisatoren“ genannt).

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Braubachstraße 16
60311 Frankfurt am Main

NetGalley Deutschland
Ullstein Buchverlage GmbH
Friedrichstr. 126
10117 Berlin

Teilnahmebedingungen

Die Nominierungsphase für den Buchblog-Award 2020 beginnt am 10. August 2020 und endet am 8. September 2020. In diesem Zeitraum können Nominierungen über das Nominierungsformular unter http://www.buchblog-award.de/nominieren/ vorgenommen werden.

Ein Blog, Instagram-Account, Facebook-Seite, Vlog oder Podcast kann lediglich in einer der vier Kategorie nominiert werden. Eine Ausnahme bilden Blogs, die länger als 6 Monate aber weniger als 12 Monate bestehen, sie können sowohl als Bester Buchblog als auch als Bester Newcomer nominiert werden.

In der Kategorie Bester Verlagsblog können ausschließlich Blogs und Podcasts nominiert werden.

Die Nominierung erfolgt durch Fremdnominierung oder durch die Betreiber*innen des Blogs, YouTube-Kanals, Instagram-Accounts, Podcasts oder der Facebook-Seite (im Folgenden als “Blogs und Kanäle” zusammengefasst) selbst. Nachträglich eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Nominierung lauten wie folgt:

  • Der entsprechende Blog oder Kanal muss deutschsprachig sein und sich hauptsächlich mit Büchern beschäftigen.
  • Die Durchführung von Gewinnspielen (on- oder offline) zur Akquirierung von Nominierungen ist nicht gestattet. Animieren der/die Betreiber*in eines Blogs/Kanals oder eine außenstehende Person auf diese Weise unrechtmäßig zur Nominierung, so wird der Blog/Kanal vom Nominierungsverfahren ausgeschlossen.

Für die Kategorien Bester Buchblog und Bester Newcomer:

  • Der entsprechende Blog oder Kanal muss seit mindestens 6 Monaten bestehen, andernfalls kann er lediglich für die Kategorie Bester Newcomer nominiert werden.
  • Zwischen Dezember 2019 und Juli 2020 müssen auf dem entsprechenden Blog oder Kanal mindestens 10 Beiträge veröffentlicht worden sein. (5 Beiträge für Vlogs und Podcasts)
  • Der letzte Beitrag darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Wochen sein.
  • Für die Einreichung in der Kategorie Bester Newcomer: Der Blog darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Der Betreiber bzw. die Betreiberin des Blogs muss bei Einreichung der Nominierung mindestens 16 Jahre alt sein.

Für die Kategorien Bester Buchblog und Bester Newcomer:

  • Der entsprechende Blog oder Kanal muss seit mindestens 6 Monaten bestehen, andernfalls kann er lediglich für die Kategorie Bester Newcomer nominiert werden.
  • Zwischen Dezember 2019 und Juli 20120 müssen auf dem entsprechenden Blog oder Kanal mindestens 10 Beiträge veröffentlicht worden sein. (5 Beiträge für Vlogs und Podcasts)
  • Der letzte Beitrag darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Wochen sein.
  • Für die Einreichung in der Kategorie Bester Newcomer: Der Blog darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Der Betreiber bzw. die Betreiberin des Blogs muss bei Einreichung der Nominierung mindestens 16 Jahre alt sein.

Für die Kategorie Bester Buchhandlungsblog:

  • Der Blog, Instagram-Account, Facebook-Seite, Vlog oder Podcast wird klar erkennbar von einer Buchhandlung betrieben.
  • Der letzte Beitrag liegt zum Start des Bubla nicht länger als 1 Monat zurück.
  • Der Blog oder Kanal besteht seit mindestens Juli 2020.

Für die Kategorie Bester Verlagsblog:

  • Der Blog oder Podcast wird klar erkennbar von einem Buchverlag betrieben.
  • Der letzte Beitrag liegt zum Start des Bubla nicht länger als 1 Monat zurück.
  • Der Blog oder Podcast besteht seit mindestens Juli 2020.

Für die Nominierung sind folgende Angaben erforderlich:

  • E-Mail-Adresse des Nominierenden
  • Bei der ersten Einreichung eines Blogs oder Kanals (Blog oder Kanal wurde bisher in keiner Kategorie eingereicht und ist somit über die Blogsuche nicht auffindbar):
    • URL des Blogs oder Kanals
    • Kurze Begründung für die Nominierung
  • Bei Auswahl eines bereits nominierten Blogs oder Kanals (durch Suche bereits auffindbar)
    • Auswahl des entsprechenden Blogs oder Kanals durch Anklicken
    • Kurze Begründung für die Nominierung
  • Bei der Nominierung in den Kategorien Bester Buchblog und Bester Newcomer werden zudem bis zu drei weitere Kategorien angegeben, in denen hauptsächlich gebloggt wird bzw. die das Format des Blogs betreffen.
  • Bei der Nominierung in den Kategorien wird eine weitere Kategorie angegeben, die das Format des Blogs betrifft.

Die Nominierenden haben während des Nominierungsprozesses die Möglichkeit, Ihr Einverständnis abzugeben, von den Organisatoren per E-Mail mit weiteren Informationen in Bezug zum Award kontaktiert zu werden. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und unabhängig von der Nominierung.

Die Betreiber der nominierten Blogs / Kanäle haben bereits während der Nominierungsphase das Recht, sich selbst vom Wettbewerb auszuschließen. Dazu schreiben sie eine e-Mail an info@buchblog-award.de.

Das Auswahlverfahren 2020

Aus den bis einschließlich 8. September 2020 am häufigsten eingereichten Blogs und Kanälen, werden die Finalisten in den Kategorien Bester Blog und Bester Newcomer bzw. die Gewinner der Kategorien Bester Verlagsblog und Bester Buchhandlungsblog gebildet. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Nominierungen von der Finalisten- und Gewinner-Liste auszuschließen.
Ein Blog oder Kanal kann nur in einer Kategorie Finalist werden, und zwar in der Kategorie, in der er am häufigsten nominiert wurde.

Wird ein Blog sowohl mit Webseite als auch einem Social-Media-Kanal nominiert, zählt die Nominierung mit den meisten Stimmen. Die Stimmen für das jeweils andere Format werden übertragen, dabei aber pro Nominierendem nur eine Stimme gezählt.

Wird ein Blog sowohl als Bester Buchblog als auch als Bester Newcomer nominiert, zählt die Kategorie mit den meisten Stimmen. Die Stimmen aus der anderen Kategorie werden übertragen, dabei aber pro Nominierendem nur eine Stimme gezählt.

Für die Kategorien Bester Buchblog und Bester Newcomer werden auf diese Weise je 10 Finalisten-Blogs festgelegt. Für die Kategorien Bester Buchhandlungsblog und Bester Verlagsblog der jeweilige Gewinner-Blog. Die Finalisten-Blogs werden am 15. September 2020 bekanntgegeben. Eine unabhängige fünfköpfige Jury wählt aus den 20 Finalisten jeweils einen Gewinner-Blog pro Kategorie.

Die Betreiber*innen der unter die Finalisten gewählten Blogs:

  • werden von den Organisatoren kontaktiert und über die Platzierung informiert. Es besteht dann die Möglichkeit, die Nominierung abzulehnen. Mit der Annahme der Nominierung räumen die Blogger*innen den Organisatoren das Recht ein, sie im Rahmen des Awards per E-Mail zu kontaktieren.
  • stellen den Organisatoren kostenlos ein lizenzfreies Foto ihrer Person sowie ihr Bloglogo zum Zwecke der Präsentation der Finalist*innen und/oder Werbezwecken für die Webseite des Buchblog-Awards zur Verfügung und stimmen der Verlinkung auf die mit dem Blog bzw. Kanal verbundenen Social-Media-Kanäle zu. Ferner erklären sich alle Finalist*innen dazu bereit, in der weiteren Kommunikation um den Buchblog-Award namentlich genannt zu werden.

Die Betreiber*innen der als jeweils 5 besten Buchhandlungs- und Verlagsblogs gewählten:

  • stellen den Organisatoren kostenlos ihr Bloglogo sowie wenn gewünscht ein lizenzfreies Foto ihrer Person / des Teams zum Zwecke der Präsentation der besten Blogs und/oder Werbezwecken für die Webseite des Buchblog-Awards zur Verfügung und stimmt der Verlinkung auf die mit dem Blog bzw. Kanal verbundenen Social-Media-Kanäle zu.

Der Gewinn

Der Preis für die Gewinner*innen in den Kategorien Bester Buchlog und Bester Newcomer umfasst jeweils:

      • ein Platz in der Jury des Deutschen Buchtrailer Awards 2020 – sofern das gewünscht ist
      • einen Pocketbook Color (E-Reader der Firma Pocketbook) in der gewünschten Farbe
      • ein Porträt des Blogs bzw. Kanals sowie seiner/seines Betreiber*in auf boersenblatt.net im Zeitraum nach der Preisverleihung.
      • einen 50€ Gutschein und 3 saisonale Herbsttees sowie ein Teepräsent „Starker Fokus, innere Reinheit“ für den*die Gewinner*in der Kategorie Bester Buchblog, einen 25 € Gutschein und ebenfalls 3 saisonale Teesorten sowie ein Teepräsent „Starker Fokus, innere Reinheit“ für den*die Gewinner*in Bester Newcomer
      • je einen BücherScheck in Höhe von 100€.

BücherSchecks, E-Reader und Teepakete werden den Gewinner*innen nach der Preisverleihung per Post zugesendet. Mehr Informationen zu den BücherSchecks sind unter http://www.buecherscheck.de/ zu finden.

Der Preis für die Teams hinter den zwei Gewinner-Blogs in den Kategorien Bester Verlagsblog und Bester Buchhandelsbuchblog umfasst:

  • je ein Ticket für die die sechste future!publish Konferenz am 14. und 15. Januar 2021 im Mercure Hotel MOA Berlin. Die Anreise und eine Übernachtung für eine Person sind inbegriffen.
  • eine Vorstellung des Blogs und – wenn gewünscht – des dahinterstehenden Teams auf Börsenblatt.net
  • einen 25 € Gutschein und 3 saisonale Teesorten sowie ein Teepräsent „Starker Fokus, innere Reinheit“

Die Teepakete werden nach der Preisverleihung postalisch zugesendet.

Die Reise zur future!publish gilt für je eine Person, vom 14. – 15.1. 2021. Die Übernachtung sowie die folgend genannten An- und Abreisekosten per Bahn werden von den Organisatoren übernommen. Ort der Übernachtung ist das Mercure Hotel MOA Berlin, Stephanstraße 41, 10559 Berlin. Bahnreisen gelten „2. Klasse“ ab dem vom angegebenen Wohnort nächsten Bahnhof zum Zielort und zurück. Übernachtung bedeutet Anreise ab 15:00 Uhr, Abreise vor 12:00 Uhr.  Der/Die Gewinner*in hat sämtliche mit dem Reisegewinn verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder sonstige Reisekosten, selbst zu tragen.

Die Abwicklung des Reisegewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und den Organisatoren des Awards. Im Falle von minderjährigen Gewinner*innen behalten sich die Organisatoren des Awards vor, dass eine Begleitperson den oder die Gewinner*in zu begleiten hat, die entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder eine von den Sorgeberechtigten des/der Gewinners*in (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetzes für die Reise bestimmte volljährige Person ist. Die Kosten für eine Begleitperson können nicht durch die Organisatoren übernommen werden.

Der/Die Gewinner*in ist für alle erforderlichen Reiseformalitäten aller Reisenden selbst verantwortlich. Sofern der Gewinner die Reise aus Gründen, die die Organisatoren des Awards nicht zu vertreten haben, nicht antreten kann, verliert er den Anspruch auf den Gewinn und hat keinen Anspruch auf Ausgleich. Kann die Reise nicht angetreten werden, verfällt der Gewinn/wird das Geld nicht ausgezahlt.

Die Gewinnvergabe der future!publish Tickets bzw. der Juryteilnahme am Deutschen Buchtrailer Award erfolgt in Kooperation mit Literaturtest GmbH & Co. KG. Der Versand der Teepakete erfolgt in Kooperation mit TeeGschwendner. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von den Organisatoren zum Zwecke der Durchführung der Preisvergabe genutzt. Die Organisatoren sind in diesem Zusammenhang berechtigt, die Daten des Gewinners an Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Durchführung des Gewinns/Antritt der Reise zu ermöglichen.

Datenschutz

Die Organisatoren verarbeiten die personenbezogenen Daten des Nominierenden und des Nominierten (Name, Vorname, E-Mail, Bild im Falle der Finalisten) zum Zwecke der Verleihung des Buchblog-Awards und gegebenenfalls für die Zusendung weiterer Informationen mit Bezug zum Award.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind diese Teilnahmebedingungen. Die Daten werden von den Organisatoren nicht weitergegeben, eine Übermittlung an Drittländer findet nicht statt. Die Daten werden für die Dauer der Durchführung und der medialen Begleitung zum Buchblog-Award gespeichert.

Als Nominierender oder Nominierter haben Sie das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung („Vergessenwerden“), auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht, ein Recht Datenportabilität, sowie ein Recht auf Widerruf einer gegebenen Einwilligung.

Nehmen Sie in diesen Fällen am besten über E-Mail, info@buchblog-award.de, Kontakt zu uns auf. Stellen Sie die Daten nicht bereit ist eine Teilnahme an dem Buchblog-Award nicht möglich.

Ihnen steht, sofern Sie der Meinung sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. Für weitere Fragen erreichen Sie die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Organisatoren jederzeit unter gdprcompliance@netgalley.com bzw. datenschutz@boev.de.

Sonstiges

Die Organisatoren des Awards behalten sich vor, das Verfahren jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Organisatoren zu.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: info@buchblog-award.de